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   VG Berlin, 21.03.2019 - 8 L 96.19 V, VG 8 K 97.19 V   

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https://dejure.org/2019,6122
VG Berlin, 21.03.2019 - 8 L 96.19 V, VG 8 K 97.19 V (https://dejure.org/2019,6122)
VG Berlin, Entscheidung vom 21.03.2019 - 8 L 96.19 V, VG 8 K 97.19 V (https://dejure.org/2019,6122)
VG Berlin, Entscheidung vom 21. März 2019 - 8 L 96.19 V, VG 8 K 97.19 V (https://dejure.org/2019,6122)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 80 Abs 5 VwGO, § 80 Abs 2 S 1 Nr 4 VwGO, § 80 Abs 2 S 1 Nr 3 VwGO, § 80 Abs 3 S 1 VwGO
    Widerruf des Schengen-Visums wegen der Gefahr der Eignung des Aufenthalts des Ausländers, die internationalen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland u.a. zu Israel und das friedliche Zusammenleben in der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Verwaltungsgericht Berlin (Pressemitteilung)

    Kein Schengen-Visum für umstrittene palästinensische Aktivistin

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kein Schengen-Visum für umstrittene palästinensische Aktivistin

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Kein Schengen-Visum für umstrittene palästinensische Aktivistin

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Visum wegen befürchtetem Aufstacheln gegen Juden aufgehoben

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Umstrittene palästinensische Aktivistin hat keinen Anspruch auf Schengen-Visum - Aufenthalt in Deutschland internationalen Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland könnte internationale Beziehungen zu Israel und das friedliche Zusammenleben in der Bundesrepublik ...

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 05.07.2018 - C-544/16

    Marcandi - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem -

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2019 - 8 L 96.19
    Die öffentliche Sicherheit kann daher sowohl durch die Beeinträchtigung des Funktionierens der Einrichtungen des Staates und seiner wichtigen öffentlichen Dienste sowie die Gefährdung des Überlebens der Bevölkerung als auch durch die Gefahr einer erheblichen Störung der auswärtigen Beziehungen oder des friedlichen Zusammenlebens der Völker oder eine Beeinträchtigung der militärischen Interessen berührt werden (vgl. EuGH, Urteil vom 4. April 2017 - Rs. C-544/16 - juris, Rn. 39 m.w.N.).

    Dabei genügt es, wenn der Drittstaatsangehörige auch nur eine "potentielle Gefahr" für die öffentliche Sicherheit darstellt (vgl. EuGH, Urteil vom 4. April 2017 - Rs. C-544/16 - juris, Rn. 40, 43).

    Der Beurteilungsspielraum umfasst auch die Voraussetzung, ob der Kläger keine Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit darstellt, weil eine solche Prüfung eine Prognose über das voraussichtliche Verhalten des Visumsantragstellers erfordert und unter anderem auf der Analyse verschiedener Dokumente und der Aussagen des Antragstellers beruht (vgl. EuGH, Urteil vom 4. April 2017 - Rs. C-544/16 - juris, Rn. 40-43).

    Soweit der Entscheidung wertende Betrachtungen zu Grunde liegen, ist die gerichtliche Kontrolle beschränkt auf die Prüfung, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat und sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 37/14 - juris, Rn. 21; EuGH, Urteil vom 4. April 2017 - Rs. C-544/16 - juris, Rn. 46).

  • BVerwG, 17.09.2015 - 1 C 37.14

    Besuchsaufenthalt; einheitliches Visum; eingeschränkte gerichtliche Kontrolle;

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2019 - 8 L 96.19
    21 Bei der Erteilung eines Visums verfügt die Botschaft nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bei ihrer Entscheidung über einen weiten Beurteilungsspielraum, der sich sowohl auf die Anwendungsvoraussetzungen als auch auf die Würdigung der Tatsachen bezieht (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - Rs. C-84/12 - juris, Rn. 63; BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 37/14 - juris, Rn. 18.).

    Soweit der Entscheidung wertende Betrachtungen zu Grunde liegen, ist die gerichtliche Kontrolle beschränkt auf die Prüfung, ob die Behörde die gültigen Verfahrensbestimmungen eingehalten hat, von einem richtigen Verständnis des anzuwendenden Gesetzesbegriffs ausgegangen ist, den erheblichen Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt hat und sich bei der eigentlichen Beurteilung an allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe gehalten, insbesondere das Willkürverbot nicht verletzt hat (BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 37/14 - juris, Rn. 21; EuGH, Urteil vom 4. April 2017 - Rs. C-544/16 - juris, Rn. 46).

  • EuGH, 19.12.2013 - C-84/12

    Die Erteilung eines "Schengen-Visums" darf nur aus den ausdrücklich im Visakodex

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2019 - 8 L 96.19
    21 Bei der Erteilung eines Visums verfügt die Botschaft nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs bei ihrer Entscheidung über einen weiten Beurteilungsspielraum, der sich sowohl auf die Anwendungsvoraussetzungen als auch auf die Würdigung der Tatsachen bezieht (vgl. EuGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - Rs. C-84/12 - juris, Rn. 63; BVerwG, Urteil vom 17. September 2015 - 1 C 37/14 - juris, Rn. 18.).
  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 C 21.17

    Fehlende Anordnung eines Einreiseverbots führt nicht zur Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2019 - 8 L 96.19
    Die Anordnung eines befristeten Einreise- und Aufenthaltsverbots von zwei Jahren beruht auf der richtlinienkonformen Anwendung von § 11 Abs. 1 und 2 AufenthG (vgl. BVerwG, Urteil vom 21. August 2018 - 1 C 21.17 - juris, Rn. 26 f.).
  • BVerwG, 21.08.2018 - 1 A 16.17

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt schleswig-holsteinische Abschiebungsanordnung

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2019 - 8 L 96.19
    Nicht erforderlich ist etwa eine Gefahr, wie sie der Anwendung von § 58a AufenthG zugrunde liegt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 21. August 2018 - 1 A 16/17 - juris).
  • BVerwG, 09.06.2015 - 6 B 60.14

    Vergabe von Funkfrequenzen; Allgemeinverfahren; interner Vermerk der

    Auszug aus VG Berlin, 21.03.2019 - 8 L 96.19
    Dabei ist auf die Beurteilungsgründe abzustellen, die der Antragsgegner im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung als tragend geltend gemacht hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Juni 2015 - 6 B 60/14 - juris, Rn. 20).
  • VG Berlin, 22.03.2023 - 24 K 256.19

    Rasmea Odeh

    Den hiergegen gerichteten Eilantrag wies das Verwaltungsgericht Berlin mit Beschluss vom 21. März 2019 zurück (8 L 96.19 V).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstands wird auf die Streitakte und das Sitzungsprotokoll sowie auf die beigezogenen Gerichtsakten (8 L 96.19 V) und den Verwaltungsvorgang der Beklagten verwiesen.

    Dem Beklagten steht - anders als dies bei der Entscheidung über die Aufhebung des der Klägerin erteilten Schengen-Visums der Fall war - kein Beurteilungsspielraum zu (vgl. 8 L 96.19 V).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2022 - 18 B 814/22
    Dies bejahend: VGH Hessen, Beschluss vom 25. April 2017 - 3 B 941/17 -, juris, Rn. 4; VG Berlin, Beschluss vom 21. März 2019 - 8 L 96.19 V, u. a. -, juris, Rn. 21 (für den Fall der Aufhebung eines Visums nach Art. 34 Abs. 2 Visakodex).
  • VG Berlin, 22.06.2023 - 8 K 97.19
    Gleichzeitig hat sie einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung dieser Klage gestellt (VG 8 L 96.19 V).
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